Bestimmungen zum Fischen am FRD - Teich Pucking


 

BEFISCHUNGSBESTIMMUNGEN

 

FRD-TEICH Pucking 2023

 

 

 

1. Der Fischfang darf nur mit einer gültigen Fischerkarte ausgeübt werden. Gemäß § 13 des OÖ Fischereigesetzes dürfen Kinder bis zum vollendeten 12. LEBENSJAHR mit Lizenznehmer mitfischen. Ab dem 12. Lebensjahr muss jeder Fischer eine Fischerkarte, gültiger Zahlungsabschnitt und die Jahreskarte besitzen.

 

Jedes Kind muss in der Lage sein, das Angelgerät (evt. unter Anleitung) SELBSTÄNDIG zu bedienen und hat während des Fischfanges beim Angelgerät zu bleiben. Die erlaubte Angelrutenzahl und die Fangbestimmungen sind einzuhalten.

 

2. Befischungszeitraum:

 

Karpfen 1. März – 31. Dezember

 

Forellen 16. März – 30. November

 

Hecht / Zander 1. Juni – 31. Dezember

 

3. Die Fischerei darf im März, April, Mai 3mal in der Woche bei Stoppellicht durchgeführt werden. Woche beginnt mit Montag und endet mit Sonntag. Restliche Monate: 7 Tage in der Woche, 0:00 Uhr bis 24:00 Uhr

 

                     Eisfischen Verboten

 

Vom 1.Juni bis 31.Dezember ist das Fischen von Montag bis Sonntag von 0:00 bis 24:00 Uhr erlaubt.

 

 4.Jeder Fischer ist verpflichtet vor Beginn des Angelns Tag und Datum in folgender Form einzutragen .z.B.: Mo 12.03.

  

    Weiters ist jeder Fang der entnommen wird sofort mit Größenangabe einzutragen.

 

    Beispiel: K45 oder F38 (mit Kugelschreiber)

  

5.) Pro Fischer sind max. 2 Angelruten mit je einem einschenkeligen Haken gestattet. Im Mai darf nur mit einer Angelrute gefischt werden. Die Ruten müssen in Griffnähe ausgelegt werden und dürfen nicht unbeaufsichtigt bleiben. Drillinge dürfen nur beim Raubfischfang verwendet werden..

 

Das Verwenden von Kunstködern zum Raubfisch-fang (Blinker, Spinner, Twister, Gummifisch udgl.) ist ab Juni erlaubt.

  

6. Fangbeschränkungen Art:

  

    Karpfen und Schleie:    mit 2 Stangen

 

                                              2 Stk. pro Fischtag    6 Stk. pro Monat      20 Stk.im Jahr        

  

        Der Amur zählt zu den Karpfen.

 

Karpfen ab 60 cm sind Ganzjährig geschont

  

Forellen:                        mit 1 Stange   3 Stk. pro Fischtag, 12 Stk. pro Monat 

   

Zander oder Hecht:    mit 2 Stangen   1 Stk. pro Fischtag 2 Stk. pro Monat  6 Stk. Raubfische  im Jahr        

    

Achtung NEU Stahlvorfach Pflicht für Hecht und  Zander .Abhakmatte Pflicht außer  beim Spinnfischen 

 

Die  Jahres und  Monatsbegrenzung gilt  für Zander und Hecht, ist dieses Limit erreicht, ist  das Fischen auf Hechte und Zander  verboten!

 

Bei 3 gefangenen Forellen ist das fischen ausnahmslos einzustellen. Gefangene Forellen und maßige Zander und Hechte müssen entnommen werden

  

7. Bezüglich der Schonzeiten und Mindestmaße gelten die Bestimmungen des OÖ Landes-Fschereigesetzes. Der Silberkarpfen (Tolstolop) und Stör sind ganzjährig geschont.

  

8. Im Monat Mai darf nur mit 1 Rute und ausnamslos  mit Glitzerteig gefischt werden.

  

9. Lebendhaltern von gefangenen Fischen ist bis auf Widerruf gestattet. Diese müssen jedoch als Fang eingetragen sein und dürfen nicht ausgetauscht werden.

 

Nicht eingetragene Fange dürfen nicht an andere weitergegeben werden.

  

10. Das Angeln und anfüttern ist  nur vom Ufer aus gestattet. Futterboot (Funk) ist bis auf Widerruf gestattet. Das Ausnehmen und Entschuppen ist am Teich verboten.

 

In der Schonecke ist das Fischen verboten

  

Die aufgestellten Kunststofftonnen gehören der Jägerschaft und dürfen nicht als Abfalleimer verwendet werden.

  

Jeder Fischer hat nach Beendigung des Fischens seine/n Standplatz/plätze zu reinigen und Mitgebrachtes wieder mitzunehmen.

 

11.  Die Gewässerkontrolle wird durch beeidete Aufsichtsorgane, sowie durch vereinseigene Kontrolleure durchgeführt.

 

Den Kontrollorganen ist unbedingt Folge zu leisten! Diese sind auch berechtigt, bei Nichtbefolgung der Anweisungen die Lizenz abzunehmen!

  

12. Jeder Fischer ist verpflichtet die Lizenz, sowie Fischerkarte und Jahreskarte mitzuführen und auf Verlangen vorzuweisen. Kontrollorgane sind berechtigt in die Behältnisse, die zur Aufbewahrung der Beute dienen könnten, Einsicht zu nehmen (Koffer-raum, Taschen, etc.).

 

Laut § 27 des OÖ Fischereigesetzes werden auch einmalige Verstöße gegen diese Bestimmungen mit sofortigem entgeltlosem Entzug der Lizenz geahndet.

  

13. Jeglicher Wassersport (zB Boot fahren, surfen, baden, etc.), wie auch das Entzünden von Lagerfeuern ist verboten

 

(Gasgriller erlaub)!

 

14. Das Abstellen von Kraftfahrzeugen ist nur auf den vorgesehenen Parkplätzen erlaubt. Persönliche Absprachen mit der Verpächterin sind zu unterlassen und haben keine Gültigkeit!

  

15. Beim Schranken befindet sich ein Nummernschloss. Zurzeit ist Nummer 4600 eingestellt. Der Schranken ist nach jeder Durchfahrt zu schließen.

  

16. Das Betreten und Befahren des FRD-Teichgrundstückes erfolgt auf eigene Gefahr!

  

17. Der Lizenznehmer bestätigt mit seiner Unterschrift, die FRD-Fischereibestimmungen gelesen und zur Kenntnis genommen zu haben. Eine Nichtbefolgung dieser Bestimmungen hat einen ersatzlosen Lizenzentzug zur Folge!

 

 

In besonderen Fällen sind zu verständigen:

  

Schimpelsberger Walter, Tel. 0699/10065527

 

Brunhuber Erwin, Tel. 0680/5553226

 

 

Brunhuber Gerald,  Tel. 0676/4105870

 

  

Termin für das Anfischen:

 

 

 

Samstag, 15.04.2023, von 7 bis 13Uhr

 

Um rege Teilnahme wird ersucht

 

 

Fürs leibliche Wohl wird gesorgt.